Unser Dienst
Integrationsfachdienst
Beratung und Begleitung rund um die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben – für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber.
Der Integrationsfachdienst (IFD) übernimmt im Auftrag des Integrationsamtes, der Bundesagentur für Arbeit und der Rehabilitationsträger Aufgaben nach den §§ 185 Abs. 2 S. 4 und 193 SGB IX zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben.
Unsere Leistungen
- Arbeitnehmer: Vermittlung und Beratung von behinderten und schwerbehinderten Menschen
- Arbeitgeber: Kompetenter Ansprechpartner für Arbeitgeber und Betriebe
Wir beraten und unterstützen vor allem bei
- Suche und Vermittlung geeigneter Arbeitsplätze
- Berufsorientierung und Beratung
- Klärung von Fördermöglichkeiten und Zuschüssen
- Herstellung der Passgenauigkeit des jeweiligen Arbeitsplatzes mit den Fähigkeiten der behinderten Menschen
- behinderungsgerechter Ausstattung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen
- Fragen zur Behinderung und deren Auswirkungen im Arbeitsleben
- drohender Kündigung
Wir beraten Sie gern persönlich.
Erreichen Sie die Geschäftsstelle des Behindertenverbandes.